Hausangestellte: Unfallversicherung über Ausgleichskasse möglich
Wer privat eine Reinigungskraft anstellt, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen und eine Unfallversicherung abschliessen. Seit Anfang 2025 ist dies vollständig über die Ausgleichskasse möglich.
Seit Anfang 2025 erleichtert das «vereinfachte Abrechnungsverfahren plus» (VAVplus) Privathaushalten die Anstellung von Personal. Damit haben Privathaushalte nur noch einen Ansprechpartner für alle Sozialversicherungsbeiträge, die Quellensteuer und die Unfallversicherung. Sie können alles zentral, einmal jährlich bei der zuständigen kantonalen AHV-Ausgleichskasse abwickeln.
Quelle: https://sozialesicherheit.ch/de/hausangestellte-unfallversicherung-neu-ueber-ausgleichskasse-moeglich/