Selbstständig im Sinne der AHV

Viele wissen nicht: Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet, ob jemand wirklich selbstständig ist – und das hat weitreichende Konsequenzen.

📌 Was ist das Problem?

Wenn Du hauptsächlich oder ausschliesslich für einen oder zwei Kunden arbeitest, läufst Du Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Das kann dazu führen, dass Du rückwirkend als Angestellter qualifiziert wirst – samt Nachzahlungspflichten für Sozialversicherungsbeiträge durch Deine Auftraggeber.

🛡️ Wie wird echte Selbstständigkeit anerkannt?

Die Ausgleichskassen prüfen mehrere Kriterien. Um als Selbstständiger anerkannt zu werden, musst Du idealerweise:

✅ für mehrere Auftraggeber tätig sein.

✅ auf eigenes Risiko und mit eigener Infrastruktur arbeiten.

✅ Deine eigene Preisgestaltung vornehmen.

✅ Dich um eigene Versicherungen kümmern (z.B. Betriebshaftpflicht).

✅ selbst Werbung machen (eigene Website, Social Media etc.).

📂 Wichtige Nachweise, die eingereicht werden können:

- Kopien mehrerer Auftragsverträge

- Rechnungen an verschiedene Kunden

- Kontoauszüge mit Zahlungseingängen von unterschiedlichen Auftraggebern

- Werbung/Marketingaktivitäten (Website, Flyer, Social Media-Auftritt)

- Mietvertrag für Büro-/Arbeitsräume (wenn vorhanden)

- Versicherungsnachweise (z.B. UVG, Betriebshaftpflicht)

René Schellenberg

Angestellter zweier 😻. Freude an Zitaten und Sprüchen. Gelegenheits📸 und ab und zu mit dem 🏍️ unterwegs.

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