Versicherungs- und Beitragslücken in der AHV
Wer 44 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, bekommt eine volle Altersrente der AHV. Wenn jemand erst nach dem 20. Lebensjahr in die Schweiz eingewandert ist, konnten zuvor noch keine AHV-Beiträge bezahlt werden. Dadurch entsteht eine Versicherungslücke. Davon zu unterscheiden sind Personen, die zwar immer in der AHV versichert waren, aber nicht immer Beiträge gezahlt haben. Dadurch können sogenannte Beitragslücken entstehen. In beiden Fällen wird die Altersrente gekürzt.
Weitere Informationen findet man auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherung. Einen Kontoauszug seines persönlichen AHV-Kontos kann man hier bestellen.