Kanton Zürich gleicht kalte Progression aus
Die Finanzdirektion passt die Tarife und Abzüge der Einkommens- und der Vermögenssteuern an die Teuerung an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
Die Finanzdirektion gleicht die Folgen der kalten Progression jeweils auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode aus. Massgebend ist dabei der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende Mai des Vorjahres. Seit der letzten Anpassung beträgt die Teuerung 1,3 Prozent. Die Finanzdirektion gleicht die Tarife und Abzüge entsprechend an und hat dazu eine Verordnung erlassen.