Anpassungen in bexio
Ab November 2025 treten schweizweit neue regulatorische Anforderungen an Adressangaben im Zahlungsverkehr in Kraft.
Übersicht der Anpassungen
Ab 21. November 2025: QR-Rechnungen müssen zwingend strukturierte Adressen enthalten. Die bisherige kombinierte Adressdarstellung wird nicht mehr akzeptiert.
Ab 21. November 2026: Auch Zahlungsaufträge im ISO-20022-Format dürfen nur noch strukturierte (oder hybride) Adressen enthalten. Unstrukturierte Adressen werden ab diesem Datum von den Banken abgewiesen.
Was bedeutet das für die Buchführung bexio?
Die Umstellung auf strukturierte QR-Rechnungen erfolgt in bexio automatisch bis zum 21. November 2025 – auch wenn die Kontaktdaten noch nicht strukturiert sind.
Für den Zahlungsverkehr besteht kein Handlungsbedarf.
In den Modulen Banking, Löhne und Kontakte können strukturierte Adressen heute schon verwendet werden – die Anpassung erfolgt manuell in bexio.