Anpassungen in bexio

Ab November 2025 treten schweizweit neue regulatorische Anforderungen an Adressangaben im Zahlungsverkehr in Kraft.

Übersicht der Anpassungen

  • Ab 21. November 2025: QR-Rechnungen müssen zwingend strukturierte Adressen enthalten. Die bisherige kombinierte Adressdarstellung wird nicht mehr akzeptiert.

  • Ab 21. November 2026: Auch Zahlungsaufträge im ISO-20022-Format dürfen nur noch strukturierte (oder hybride) Adressen enthalten. Unstrukturierte Adressen werden ab diesem Datum von den Banken abgewiesen.

Was bedeutet das für die Buchführung bexio?

  • Die Umstellung auf strukturierte QR-Rechnungen erfolgt in bexio automatisch bis zum 21. November 2025 – auch wenn die Kontaktdaten noch nicht strukturiert sind.

  • Für den Zahlungsverkehr besteht kein Handlungsbedarf.

  • In den Modulen Banking, Löhne und Kontakte können strukturierte Adressen heute schon verwendet werden – die Anpassung erfolgt manuell in bexio.

René Schellenberg

Angestellter zweier 😻. Freude an Zitaten und Sprüchen. Gelegenheits📸 und ab und zu mit dem 🏍️ unterwegs.

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