Kürzung Taggeld wegen Grobfahrlässigkeit
Eine Zürcherin war über den Arbeitgeber bei der Axa gegen Unfälle versichert. In den Ferien schlief sie in einem Raum, der mit Kohlen in einer Feuerschale beheizt wurde. Dabei erlitt sie eine Rauchvergiftung. Die Axa bezahlte nur die Hälfte der Unfalltaggelder. Das Sozialversicherungsgericht beurteilte das Verhalten der Frau als grobfahrlässig. Die Axa dürfe die Leistung reduzieren. Sie müsse die Höhe der Reduktion aber neu festlegen.
SVGer Zürich, Urteil UV.2023.00154 vom 25.2.2025